Sachkundenachweise

Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (zB. Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis. Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens sechsstündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.


Sachkundenachweise in Esternberg

Sachkundenachweis Kremsmünster

24.01.2024 08:52