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Die Gemeinde Brunnenthal gewährt ordentlichen Studierenden, welche ihren Hauptwohnsitz auch während des Studienjahres in Brunnenthal beibehalten, eine Förderung. Diese Förderung wird maximal bis zum Ende jenes Studienjahres gewährt, in dem der Student/die Studentin den 26. Geburtstag feiert.
Die Förderung in Höhe von € 150,00 pro Studienjahr und Studierenden wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt zum Ende des Studienjahres.