Studentenförderung zum Semesterticket

Die Gemeinde Brunnenthal gewährt ordentlichen Studierenden, welche ihren Hauptwohnsitz auch während des Studienjahres in Brunnenthal beibehalten, eine Förderung. Diese Förderung wird maximal bis zum Ende jenes Studienjahres gewährt, in dem der Student/die Studentin den 26. Geburtstag feiert.

Die Förderung in Höhe von € 150,00 pro Studienjahr und Studierenden wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Brunnenthal zum Stichtag 31.10. während des jeweiligen Studienjahres
  • Vorlage der Inskriptionsbestätigung einer in Österreich befindlichen Universität oder Fachhochschule für das jeweilige Studienjahr
  • Der Studierende hat nicht bereits für das beantragte Studienjahr eine Studienförderung bzw. finanzielle Begünstigung einer anderen Gemeinde erhalten


Die Auszahlung der Förderung erfolgt zum Ende des Studienjahres.


Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten