Die Gemeinde Brunnenthal gewährt Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in Brunnenthal haben, unter folgenden Voraussetzungen eine
Gemeindeförderung aus dem Sozialfonds zur Abfederung der Kanal- und Wassererhöhungen ab 01.04.2023:
- Bestehender Anschluss an das Wasser- und Kanalnetz in Brunnenthal im Jahr 2023
- Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: bis € 17.700,00 Jahresbruttoeinkommen
- Mehrpersonenhaushalte: bis € 25.000,00 Jahresbruttoeinkommen
- Nicht zum Jahreseinkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen. Zur Berechnung müssen die Einkommensnachweise vorgelegt werden.
- Der Antrag kann bis 30. April 2024 gestellt werden.
- Die Höhe der Förderung entspricht der prozentuellen Erhöhung der Wasser- und Kanalabrechnung für den aliquoten Zeitraum von April bis Dezember 2023 (9 Monate).
- Bei Mietwohnungen und pauschalierten Wasser- und Kanalgebühren-Abrechnungen werden die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zur Berechnung herangezogen.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das angeführte Konto.
- Antragsformulare müssen mit der Post oder persönlich im Gemeindeamt Brunnenthal, Bürgerservicestelle oder per Mail (gemeinde@brunnenthal.at) inklusive aller erforderlichen Nachweise eingereicht werden.
- Erst nach vollständiger Vorlage des Antrages und der erforderlichen Nachweise kann das Ansuchen bearbeitet werden.