Gemeindeförderung aus dem Sozialfonds zur Abfederung der Kanal- und Wassererhöhungen ab 01.04.2023

Die Gemeinde Brunnenthal gewährt Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in Brunnenthal haben, unter folgenden Voraussetzungen eine 

Gemeindeförderung aus dem Sozialfonds zur Abfederung der Kanal- und Wassererhöhungen ab 01.04.2023:

  • Bestehender Anschluss an das Wasser- und Kanalnetz in Brunnenthal im Jahr 2023
  • Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet: 
    • Einpersonenhaushalte: bis € 17.700,00 Jahresbruttoeinkommen
    • Mehrpersonenhaushalte: bis € 25.000,00 Jahresbruttoeinkommen
    • Nicht zum Jahreseinkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen. Zur Berechnung müssen die Einkommensnachweise vorgelegt werden.
  • Der Antrag kann bis 30. April 2024 gestellt werden.
  • Die Höhe der Förderung entspricht der prozentuellen Erhöhung der Wasser- und Kanalabrechnung für den aliquoten Zeitraum von April bis Dezember 2023 (9 Monate).
  • Bei Mietwohnungen und pauschalierten Wasser- und Kanalgebühren-Abrechnungen werden die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen zur Berechnung herangezogen.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das angeführte Konto.
  • Antragsformulare müssen mit der Post oder persönlich im Gemeindeamt Brunnenthal, Bürgerservicestelle oder per Mail (gemeinde@brunnenthal.at) inklusive aller erforderlichen Nachweise eingereicht werden.                                               
  • Erst nach vollständiger Vorlage des Antrages und der erforderlichen Nachweise kann das Ansuchen bearbeitet werden.

24.01.2024 10:40