Das neue OÖ Hundehaltegesetz

Mit 01. Dezember 2024 trat das OÖ Hundehaltegesetz 2024 in Kraft.

Folgende Unterlagen benötigen wir bei der Anmeldung:

  1. Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank* (Chipregistrierung)
  2. Allgemeine Sachkunde (Ist VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
  3. Versicherungsbestätigung € 725.000,00 (Änderungen sind der Gemeinde binnen 4 Wochen bekanntzugeben)
  4. Heimtierpass/Heimtierausweis
  5. Bestätigung über Größe und Gewicht des Hundes (Tierarzt)
  6. Alltagstauglichkeitsprüfung bei Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Unabhängig davon bei Hunden spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen)   - Näheres zur Alltagstauglichkeitsprüfung finden Sie HIER.

Gültig nur für Hunde, die ab dem 01.12.2024 angemeldet werden und nicht unter die Kategorie "spezielle Rassen" fallen. Für Bullterrier, American Staffordshire Errier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen, die vor dem 01.12.2024 angemeldet wurden, ist eine Bestätigung über die Absolvierung einer HAT-Prüfung nachzureichen.

Für Hunde spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen) gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. 


Weitere Infos finden Sie auf der neuen Homepage: https://hundehaltung-ooe.at/.

Anbieter einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (für auffällige Hunde): Anbieter

HIER finden Sie die Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich

Info Land OÖ:  https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm


* Die Registrierung erfolgt:

  • vom Halter oder der Halterin selbst online unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ (hierfür ist eine Handy-Signatur erforderlich)
  • im Auftrag des Halters durch den Tierarzt/der Tierärztin, die/der die Kennzeichnung vornimmt. Diese Variante ist kostenpflichtig.
  • nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) durch diese, oder
  • durch eine sonstige Meldestelle - dies kann unter Umständen ein Tierheim sein oder eine andere private Datenbank, die auch eine Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz durchführt, oder
  • direkt am Gemeindeamt


Hundehaltung - Worauf muss ich achten?

Wann muss ein Hund angemeldet werden?

Ein über 12 Wochen alter Hund muss innerhalb von 5 Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Wer darf einen Hund halten?

Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt, die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung sind gegeben. Das gilt auch für Personen, die den Hund zeitwilig beaufsichtigen oder führen.

Kotentsorgung

Exkremente des Hundes sind unverzüglich zu beseitigen. Im Gemeindegebiet sind an mehreren Stellen Sackspender und Abfallbehälter plaziert.

Hundekategorien und ihre Ausbildungsanforderungen:

  • Kleine Hunde

-> Sachkunde-Kurs

  • Große Hunde

("40/20-Regelung") = Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt. 

-> Sachkunde-Kurs und Überprüfung Alltagstauglichkeit

  • Spezielle Hunde

= Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen 

-> Sachkunde-Kurs und Überprüfung Alltagstauglichkeit

Für diese Hunde gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.

  • Auffällige Hunde

= Menschen oder Tiere wurden in aggressiver Weise bedroht oder verletzt

-> Sachkunde-Kurs, Überprüfung Alltagstauglichkeit, Verhaltensmedizinische Evaluierung und Zusatzausbildung

Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten


05.12.2024 10:21